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16. August 2021

3 G´s wieder Voraussetzung fürs Training im SportQuadrat

In Baden-Württemberg ist der Inzidenz-Wert ab sofort nicht mehr die maßgebliche Kennzahl zur Bewertung der Corona-Lage. Die so genannten 3-G-Regeln ersetzen die bisherigen Vorgaben, wodurch Freiheit und Sicherheit gleichermaßen garantiert werden sollen. Das SportQuadrat-Hygienekonzept haben wir an die aktuelle Corona-Verordnung des Landes angepasst.

Voraussetzung für die Nutzung der SportQuadrat-Angebote sind demnach wieder die so genannten 3 G`s:

  • Negativer tagesaktueller Corona-Test (bescheinigt durch ein Testzentrum, den Arbeitgeber oder die Schule, Laien-Selbsttest vor Ort)
  • Impfnachweis (vollständiger Impfschutz)
  • Genesenennachweis (PCR-Testergebnis mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt)

Ausnahme: für alle Outdoor-Kurse muss nach §14 CoronaVo kein Test-Nachweis erfolgen.

Der Genesenen- oder Impfnachweis muss einmalig am Empfang vorgelegt werden und wird dann entsprechend dokumentiert. Testergebnisse müssen am Empfang vorgezeigt werden.

Die sogenannten Laien-Selbsttests können auch im SportQuadrat für einen Unkostenbeitrag von 2 € erworben und vor Ort „unter Aufsicht“ durchgeführt werden. Eine Bescheinigung hierfür wird von uns ausgestellt.

Die Anmeldung für die Kurse erfolgt weiterhin online. Eine Buchung ist 7 Tage vorab möglich. Weitere Informationen sind auf der Buchungsseite zu finden. Für das Training auf der Trainingsfläche ist keine Anmeldung erforderlich.

Vielen Dank für euer Verständnis!

Euer SportQuadrat-Team