Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November 2021. Für SportQuadrat gilt die 2G-Regel
Für den SportQuadrat-Besuch gilt gemäß der CoronaVO das 3-Stufen-System für Baden-Württemberg. Für Geimpfte und Genese ändert sich nichts.
- Aufgrund der 2G-Regelung dürfen NICHT geimpfte oder genesene Personen die SportQuadrat-Angebote im Innenbereich nicht nutzen
- Für Outdoorkurse gilt die 3G-Regelung mit PCR-Testpflicht
Folgende Personen sind von der PCR-Testpflicht und den 2G-Beschränkungen ausgenommen und es reicht ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest unter Aufsicht:
- Schülerinnen und Schüler: da sie regelmäßig in der Schule getestet werden, benötigen sie auch keinen Schnelltest
- Personen mit einem ärztlichen Nachweis
- Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt
- Schwangere und Stillende
Bei Fragen sprecht uns gerne an.
Euer SportQuadrat-Team