Anpassung der Corona-Verordnung: keine weiteren Einschränkungen für das SportQuadrat
Für die SportQuadrat-Besucher ändert sich, durch die ab dem 24. November 2021 gültigen Corona-Regeln, nichts. Die 2 G-Regelung bleibt bestehen. Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre müssen ab sofort ebenfalls einen entsprechenden 2G-Nachweis vorzeigen.
- NICHT geimpfte oder genesene Personen die SportQuadrat-Angebote im Innenbereich nicht nutzen
- Für Outdoorkurse gilt die 3G-Regelung mit PCR-Testpflicht
Folgende Personen sind von der PCR-Testpflicht und den 2G-Beschränkungen ausgenommen und es reicht ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest unter Aufsicht:
- Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre: da sie regelmäßig in der Schule getestet werden, benötigen sie auch keinen Schnelltest
- Personen mit einem ärztlichen Nachweis
- Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt
- Schwangere und Stillende
Bei Fragen sprecht uns gerne an.
Euer SportQuadrat-Team