Corona-Übergangsregeln bis 2. April
Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) reduziert die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen. Die neuen Corona-Regeln sind seit 19. März gültig und bilden einen Übergang, der bis einschließlich 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht.
Die wesentlichen Änderungen und Regeln hier im Überblick:
- Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
- Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
- Die allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Im Hygienekonzept ist darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen: Abstandsempfehlung, Zutrittskontrolle, Belüftung, Desinfektion usw.
- Die bisherigen Regelungen zur Testpflicht werden aufrechterhalten, das heißt: unverändert 3G im SportQuadrat.
Als negativer Testnachweis gelten weiterhin die bürgerlichen Schnelltests, zertifizierte Bescheinigungen vom Arbeitgeber oder Selbsttests unter Aufsicht im SportQuadrat. Selbsttests und Masken können direkt vor Ort zu einem Unkostenbeitrag gekauft werden.
Die aktuellen Corona-Regeln gibt es hier auf einen Blick.
MITEINANDER – FÜREINANDER – ZUSAMMENHALTEN
Gemeinsam mit Euch sorgen wir für ein sicheres Training unter bewährten Hygiene- und Schutzbedingungen. Bitte achtet auf die bekannten Regeln und sprecht uns gerne an, falls ihr Fragen habt oder eine konstruktive Rückmeldung geben wollt.
Vielen Dank!
Euer SportQuadrat-Team