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23. Februar 2022

Rückkehr zur Warnstufe mit 3G-Regeln

Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut angepasst. Diese Änderungen sind ab heute, 23. Februar 2022 gültig. Die gute Impfquote und eine entspanntere Situation auf den Intensivstationen lassen diese Lockerungsschritte und Rückkehr zur Warnstufe zu. Der SportQuadrat-Besuch ist somit wieder für Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Wir freuen uns und sagen herzlich willkommen! Hier die aktuellen Corona-Regeln auf einen Blick.

  • Vollständig geimpft: Wenn nach der letzten Impfung 14 Tage vergangen sind, dann hat man einen vollständigen Impfschutz, der aktuell 9 Monate gültig ist. Mit der Booster-Auffrischimpfung gibt es keine Einschränkung.
  • Genesen: Diesen Status haben alle Ungeimpfte, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate (90 Tage) zurückliegt und mittels PCR-Test nachgewiesen kann. Wenn Genesene nach der Erkrankung noch eine Impfung zur Auffrischung bekommen, gelten sie als vollständig immunisiert.
  • Getestet: Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen brauchen als Nachweis einen tagesaktuellen Corona-Test. Tagesaktuell bedeutet, dass der Corona-Test maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.

Folgende Personen müssen unabhängig von der jeweils geltenden Stufe einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen und sind dadurch vom Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen:

  • Nicht geimpfte und nicht genesene Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Als negativer Testnachweis gelten z.B. die bürgerlichen Schnelltests, zertifizierte Bescheinigungen vom Arbeitgeber oder Selbsttests unter Aufsicht im SportQuadrat.

Weiterhin FFP2-Maskenpflicht

In der aktuellen Corona-Verordnung ist weiterhin geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Maske) tragen müssen. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Bitte tragt also weiterhin FFP2-Masken auf den Laufwegen und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Während des Trainings, der Sportausübung oder in den Kursen am Platz kann die Maske abgenommen werden.

Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen und auf euren nächsten Trainingsbesuch.

Euer SportQuadrat-Team