5. Dezember 2021
Neue Corona-Regeln: ab 04.12.2021 gilt 2G+ mit Ausnahmen
Für den SportQuadrat-Besuch gilt gemäß der CoronaVO das 4-Stufen-System für Baden-Württemberg, welches sich an den Hospitalisierungen orientiert.
In der aktuellen Alarmstufe II gilt für SportQuadrat somit die verschärfte 2G+ Regelung. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen.
Ausnahmen für geboosterte und vollimmunisierte Personen
Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G+ Regelung noch einmal präzisiert und weitere Ausnahmen von der 2G+ Regel festgelegt. Demnach sind folgende Personengruppen von der Corona-Testpflicht bei 2G+ befreit:
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