28. Dezember 2021
Angepasste 2G+ Regeln ab 27. Dezember
Mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut geändert. Diese Änderungen sind ab Montag, 27. Dezember 2021 gültig.
Generell gilt in der aktuellen Alarmstufe II weiterhin die 2G+ Regelung. Das heißt, der Zugang zum SportQuadrat und die Teilnahme am Sport sind nur geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt. Die Genesenen- und Impfnachweise werden einmalig elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft und dokumentiert.
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