16. März 2020
Aktuelle Infos zum Corona-Virus: behördlich angeordnete vorübergehende Schließung
Nach der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 16.03.2020 müssen nun auch wir nach § 4 (Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen) den Betrieb ab sofort bis auf weiteres einstellen.
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